Strompreisinformation
Ihr Strompreis besteht aus verschiedenen Preisbestandteilen. Dazu gehören unter anderem gesetzliche Abgaben und Umlagen und Kosten für die Netznutzung. Bitte entnehmen Sie der Graphik die entsprechenden Anteile der jeweiligen Preisbestandteile. Nachfolgend erläutern wir Ihnen diese.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelt. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Sie beträgt 2,05 Cent/kWh netto und wird vom Energieversorger an das Finanzamt abgeführt.
Umsatzsteuer
Alle Entgelte unterliegen dem im Liefer- bzw. Leistungszeitraum jeweils gültigen gesetzlichen Steuersatz
Erneuerbare Energien Gesetz Umlage (EEG-Umlage)
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Konzessionsabgabe
Dies ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber weiterverrechnet. Die Abgabe wird in Cent pro Kilowattstunde Strom erhoben und richtet sich nach der Einwohnergröße der Gemeinde.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)
Mit der Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.
Umlage Abschaltbare Lasten
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Ergänzende Informationen werden unter www.netztransparenz.de von den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht.